Häufige Fragen

Welche Kosten kommen beim Anwalt auf mich zu?

Kostenlose Vorabanfrage

Wenn Sie darüber nachdenken, uns zu beauftragen, wollen Sie natürlich wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir sind gerne bereit mit Ihnen vorab hierüber zu sprechen, ohne dass Sie sich damit in irgendeiner Weise verpflichten. Allgemeine Anfragen („Fällt dieser Fall in Ihren Tätigkeitsbereich?“) oder („Wie teuer wird das in etwa für mich?“) beantworten wir Ihnen gerne - soweit in diesem Stadium bereits möglich, ohne dass Gebühren anfallen.

Rechtliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Anliegen sind allerdings nicht Teil einer kostenlosen Vorabanfrage.

 

Erstberatung

Wenn Sie nicht wissen, ob ihr Anliegen bei einem Rechtsanwalt richtig aufgehoben ist oder ob überhaupt Handlungsbedarf besteht, können Sie zur ersten Klärung dieser Fragen eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen. Hier kann an Ihrem konkreten Fall erörtert werden, ob und inwieweit Handlungsbedarf bestünde und wie Ihre weiteren Schritten aussehen könnten. 

Die Kosten einer Erstberatung hängen vom Umfang  und der Komplexität einer Sache ab. Für den einzelnen Verbraucher existiert dabei eine feste Obergrenze – sie bezahlen maximal 190,- Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

 

Rechtsschutzversicherungen

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir gerne die Anfrage, ob die Versicherung die Kosten Ihres Falles übernimmt. Wird die entsprechende Deckungszusage erteilt, rechnen wir die Kosten direkt mit der Versicherung ab. (Bitte prüfen Sie hierzu auch Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag - es  kann vorkommen, dass nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für jeden Versicherungsfall ein sog. Selbstbehalt zu leisten ist, welcher von Ihnen selbst zu tragen ist.)

 

Verfahrens- / Prozesskostenhilfe

Sollten Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sein die Rechtsanwaltsvergütung selbst zu tragen, können Sie einen Antrag auf Beratungshilfe (Übernahme der außergerichtlichen Kosten durch die Staatskasse) oder Verfahrens- /Prozesskostenhilfe (Übernahme der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens durch die Staatskasse) stellen. 

Im Falle einer reinen Beratung empfehlen wir, sich schon vor Vereinbarung des Beratungstermins einen Beratungshilfeschein durch das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht ausstellen zu lassen und diesen direkt zum Termin mitbringen / vorab hereinreichen. (Das entspre-chende Formular nebst den entsprechenden Hinweisen können Sie unter "Downloads" kostenlos auf unserer Webseite herunterladen.)  

Ich habe ein Anliegen aus einem anderen Rechtsgebiet, als den Schwerpunktgebieten der Kanzlei.

Wir verfügen über ein gut ausgebautes Netz an spezialisierten Kollegen. Auf Anfrage werden wir Sie gerne entsprechend vermitteln und den Erstkontakt herstellen. 

Bildet unsere Kanzlei aus?

Derzeit besteht in unserer Kanzlei kein Ausbildungsangebot (Rechtsanwaltsfachangestellte/r).

Allerdings sind wir immer offen für Anfragen zu Praktika. Unsere Kanzlei betreut seit über 10 Jahren Praktikanten der FOS Altötting in ihrer fachpraktischen Ausbildung. 

Simone Geischeder Sekretaria

Benötigen Sie rechtliche Beratung?

Simone Geischeder, Sekretariat

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